Nach der Zulassung und der Wohnheimsuche geht es an die Reiseplanung! Nun müssen Sie sich um Ihr Visum kümmern und sich über Krankenversicherungen informieren.

Visum

Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen Sie für Ihren Austauschaufenthalt in Deutschland ein Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie sollten sich um Ihr Visum kümmern, sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben.
 

Ob Sie als Austauschstudent*in in Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Eine der folgenden Bedingungen trifft auf Sie zu:

1. Sie brauchen kein Visum, weder für die Einreise nach Deutschland noch für Ihren gesamten Aufenthalt.
Das ist der Fall wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Landes der der Europäischen Union haben.

2. Sie brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
In diesem Fall können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung in Augsburg beantragen.

3. Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
o Sie beantragen ein Visum für Ihren gesamten Aufenthalt.
o Sie reisen mit einem Visum für 3 Monate / einen Teil Ihres Aufenthalts nach Deutschland ein und müssen vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie es beantragen können, erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts und bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land.


Bevor Sie sich an die deutsche Botschaft wenden, sollten Sie sich mit Ihrer/m Koordinator*in im International Office Ihrer Heimatuniversität in Verbindung setzen, die/der höchstwahrscheinlich Erfahrung mit Visumsangelegenheiten hat und Ihnen vielleicht einige hilfreiche Tipps geben kann.

Wenn Sie einen Ansprechpartner an der Universität Augsburg für Fragen zu Ihrem Visum suchen, wenden Sie sich bitte an die Hochschulbetreuungsstelle

( https://www.uni-augsburg.de/de/portal/internationals/hochschulbetreuungsstelle/).

 

Bitte beachten Sie: Das WeltWeit-Team kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu Visabestimmungen geben. Sie müssen sich selbst um die Visumformalitäten kümmern. Ihr Ansprechpartner ist die deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.

Wenn Sie ein Visum benötigen, sollten Sie es sofort beantragen, nachdem Sie den Zulassungsbescheid per E-Mail erhalten haben. Je nach Land, in dem Sie leben, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wenn Sie Ihr Visum zu spät erhalten, kann es sein, dass Sie nicht mehr am Austauschprogramm teilnehmen können.

Sperrkonto

Alle Austauschstudierenden mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit, die nach Augsburg kommen, müssen nachweisen, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, um in Deutschland zu studieren und zu leben, indem sie ein so genanntes Sperrkonto haben.
 

Das Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, das für den Kontoinhaber nicht frei zugänglich ist. Studierende müssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag auf das Sperrkonto einzahlen: Derzeit muss für jeden Monat des geplanten Aufenthalts in Deutschland ein Mindestbetrag von 934 € auf das Konto eingezahlt werden. Dieser Betrag wird so lange blockiert, bis der Kontoinhaber in Deutschland eintrifft.

 

Eine weitere Besonderheit von Sperrkonten ist die Begrenzung der Beträge, die von den Kontoinhabern innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgehoben (Barabhebungen) oder überwiesen werden können. Derzeit können Kontoinhaber maximal 934 € pro Monat von ihrem Konto abheben, es sei denn, sie haben mehr als den vorgeschriebenen Mindestbetrag eingezahlt.

 

Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit an, ein Sperrkonto zu eröffnen. Bitte fragen Sie das International Office unter weltweit.incoming@aaa.uni-augsburg.de nach Empehlungen.

Krankenversicherung

Als Austauschstudent*in müssen Sie krankenversichert sein!
 

Als Austauschstudent*in sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung mit gültigem Versicherungsschutz für Ihren gesamten Aufenthalt abzuschließen. Ohne eine gültige Krankenversicherung können Sie sich nicht an der Universität einschreiben. Darüber hinaus müssen Sie ggf. eine separate Versicherung für Ihre Reise nach Deutschland abschließen.
 

Um sich an der Universität Augsburg zu immatrikulieren und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

1) Ihre Versicherung ist für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig.

2) Ihr Versicherungsschutz hat keine finanzielle Begrenzung.

3) Folgende medizinische Leistungen sind eingeschlossen:

  • ambulante Behandlung (= in einer Arztpraxis)
  • stationäre Behandlung (= in einem Krankenhaus, über Nacht)
  • Behandlung in einer Zahnarztpraxis
  • Medikamente

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Als Student*in sind Sie verpflichtet, in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert zu sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern lassen.
 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Versicherung ist der Standard. In ihr sind auch die meisten regulären Studierenden an der Universität versichert. Sie ist zwar teurer als manche private Versicherungen (etwa 110 € pro Monat), aber sie ist die sichere und einfache Variante. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie für Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder Behandlungen in einem Krankenhaus nicht bezahlen. Diese Versicherung deckt auch die Kosten für viele Medikamente ab. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie zudem in ganz Europa und in den Schengen-Ländern versichert.

 

Private Krankenversicherung

Für ausländische Studierende scheint die private Krankenversicherung zunächst die beste Option zu sein, da sie deutlich günstiger ist als die gesetzlichen Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen basieren jedoch auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie bereit sein müssen, alle Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente selbst zu tragen. Ein Teil dieser Kosten kann im Nachhinein von der Versicherungsagentur erstattet werden, aber die Erstattung kann bis zu einem Jahr dauern. Private Versicherungen können nur dann für die Einschreibung an der Universität akzeptiert werden, wenn Sie eine Befreiung von einer der großen gesetzlichen Krankenkassen (z.B. BARMER, AOK, TK...) erhalten. Das bedeutet, dass Sie Ihren privaten Versicherungstarif an eine dieser Kassen schicken müssen, die den von Ihnen gewählten Tarif prüft und feststellt, ob er mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertig ist. Wenn ja, erhalten Sie ein Schreiben, das besagt, dass Sie von der gesetzlichen Versicherung befreit sind, und das Sie für die Einschreibung einreichen können. Wenn sie entscheiden, dass Ihr Tariif nicht ausreicht, müssen Sie einen andere Versicherung abschließen.

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen! Sie ist zwar teurer als manche private Versicherung, aber die einfachere, sicherere und bequemere Variante.

Wenn Sie ein Visum benötigen, beachten Sie bitte: Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Wenn Sie kein Visum benötigen, haben Sie mehr Zeit, aber Sie benötigen einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung für die Immatrikulation. Die notwendigen Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie rechtzeitig vom Akademischen Auslandsamt.

 

Sie können sich vor Ihrer Reise nach Deutschland bei einer der großen Krankenkassen (BARMER, TK, AOK etc.) versichern. Am einfachsten ist es, die Krankenversicherung online abzuschließen. Bitte fragen Sie das International Office unter weltweit.incoming@aaa.uni-augsburg.de nach Empfehlungen.

Die deutsche Botschaft wird Ihnen Informationen zur Krankenversicherung entsprechend den Anforderungen für die Erteilung eines Visums geben. Beachten Sie, dass dies nicht bedeutet, dass diese Art von Versicherung für Ihre Immatrikulation oder eine Aufenthaltserlaubnis akzeptiert wird!
 

Die Anforderungen an die Krankenversicherung für die Erteilung eines Visums sind in der Regel geringer als die für die Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland oder für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
 

Schließen Sie, wenn möglich, direkt eine Krankenversicherung ab, die alle Anforderungen erfüllt. Die gesetzliche Krankenversicherung ist hier die beste Wahl, um die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen (für das Visum, die Immatrikulation und die Aufenthaltserlaubnis).

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